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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

Panikknopf-Zentrale & Sicherheitsdienst

 

 

 

§1 Geltungsbereich

 

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden über die Nutzung der Panikknopf-Zentrale, einschließlich Abonnements, Sicherheitsdienstleistungen sowie begleitender Schulungs- und Trainingsangebote.

 

 

 

§2 Vertragsgegenstand

 

 

(1) Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung eines monatlich kündbaren Abonnements zur Aufschaltung eines Panikknopfs auf eine 24/7 erreichbare Zentrale.

(2) Zusätzlich umfasst das Abonnement präventive Schulungs- und Trainingsangebote zur Gefahrenvermeidung und Verhaltenssicherheit.

(3) Einsätze von Sicherheitsmitarbeitern erfolgen ausschließlich auf Wunsch oder nach Auslösung eines Alarms und werden gesondert berechnet.

 

 

 

§3 Leistungen des Abonnements

 

 

Das monatliche Abonnement beinhaltet insbesondere:

 

  • 24/7 Erreichbarkeit der Panikknopf-Zentrale

  • Alarmannahme und Weiterleitung

  • Koordination eines Sicherheitsmitarbeiters bei Bedarf

  • Dokumentation des Ereignisses

  • Keine Notruf- oder Leitstellengebühren

  • Zugang zu Schulungs- und Kursangeboten, u. a.:

     

    • Simulation realer Gefahrensituationen

    • Verhaltenstraining in Notsituationen

    • Vorsorge und Prävention bei Gefahrensituationen

    • Aufklärung zu Eigen- und Fremdschutz

    • Handlungsempfehlungen zur Risikominimierung

     

 

 

Die Kurse können digital, telefonisch oder vor Ort angeboten werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Durchführungsform besteht nicht.

 

 

 

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

 

 

(1) Das Abonnement kostet 15,00 € pro Monat.

(2) Der Vertrag ist monatlich kündbar.

(3) Sicherheitsdiensteinsätze werden gesondert gemäß gültiger Preisliste berechnet.

(4) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus.

 

 

 

§5 Kostenübernahme durch die Pflegekasse

 

 

(1) Die monatlichen Abokosten können teilweise oder vollständig von der Pflegekasse bezuschusst werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

(2) Die Genehmigung und Höhe des Zuschusses obliegt ausschließlich der zuständigen Pflegekasse.

(3) Sicherheitsdiensteinsätze sowie Zusatzleistungen sind nicht erstattungsfähig.

(4) Es besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme.

 

 

 

§6 Sicherheitsdiensteinsätze

 

 

(1) Sicherheitsmitarbeiter werden nur bei tatsächlichem Bedarf eingesetzt.

(2) Die Abrechnung erfolgt nach Einsatzdauer, Uhrzeit und Zuschlägen.

(3) Eine Garantie für das Eintreffen innerhalb einer bestimmten Zeit besteht nicht.

 

 

 

§7 Schulungen und Trainings

 

 

(1) Schulungen und Trainings dienen ausschließlich der Prävention und Wissensvermittlung.

(2) Sie ersetzen keine medizinische, psychologische oder behördliche Beratung.

(3) Die Teilnahme erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung.

 

 

 

§8 Haftung

 

 

(1) Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Keine Haftung besteht für:

 

  • Fehlalarme

  • technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs

  • verzögerte Einsätze durch höhere Gewalt

    (3) Die Nutzung der Leistungen erfolgt auf eigene Verantwortung.

 

 

 

 

§9 Vertragslaufzeit und Kündigung

 

 

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) Die Kündigung ist monatlich zum Monatsende möglich.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

 

 

§10 Datenschutz

 

 

Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

 

 

 

§11 Schlussbestimmungen

 

 

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

(3) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters.

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